Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um.
Die DWS Service GmbH hat dazu ein Hinweisgebersystem in Form einer Internen Meldestelle eingerichtet. Hier können Beschäftigte, sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner oder anderweitige beruflich in Verbindung stehende Personen Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.
Wichtig: Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen.
Kontaktdaten der Internen Meldestelle
Hinweise können abgeben werden:
- Telefonisch +49 (0) 3606509817
Servicezeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Montag bis Freitag außer gesetztliche Feiertage (Bund, TH, EIC)
Ansprechpersonen: Herr Möller und Herr Färber
- E-Mail Interne Meldestelle: Hinweisgeberstelle@dws-service-gmbh.com
- Schriftlich (Compliance –vertraulich–DWS Service GmbH, Hospitalstraße 3 in 37308 Heilbad Heiligenstadt)
- Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
- Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Auf die Internetseite der DWS Service GmbH wird verwiesen. » Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html )